Anzahl der Beiträge : 845 Alter : 37 Ort : BRD Managername : Kleene Liga : 2. Liga Anmeldedatum : 03.06.09
Thema: Frage? Fr 04 Mai 2012, 02:34
Mal ne Frage bezüglich Karten (Rote) und deren Folgen(Sperre): Wenn man im Ligaspiel eine Rote Karte bekommt, ist man dann auch für das nächste FS Spiel und Tunierspiel gesperrt? Ich meine jetzt im realen Leben? Ist man nicht normalerweise nur für den jeweiligen Wettbewerb/Tunier/Ligaspiel gesperrt? Frage deshalb, weil wenn es so wäre, macht Gamed ja was falsch? Gibt es irgendwo eine Erklärung zum nachlesen? Bin beim DFB und Wiki nicht wirklich fündig geworden.
Gruß Kleene
Gast Gast
Thema: Re: Frage? Fr 04 Mai 2012, 07:34
Es gibt da keine einheitliche Regelung soweit ich weiß.
Bei Rotsperren wird über die Dauer und Art der Sperre in einem Gerichtsverfahren entschieden, vom DFB-Sportgericht. Je nach Schwere des Fouls sprechen sie auch wettbewerbsübergreifende Sperren aus.
Das ist außerdem auf den Verband bezogen. Gibt auch abweichende Regularien zu den verschieden Fußballverbänden.
Sperren werden je Verband in der Spielordnung oder Strafordnung festgehalten.
Zitat :
§ 5 Zuständigkeit, Strafen, Einstellung 1. Die Zuständigkeiten und zulässigen Strafarten ergeben sich aus §§ 38–44 der Satzung des DFB. 2. Sperren, die gegen Spieler verhängt werden, betreffen im Regelfall nur den Spielverkehr innerhalb des DFB. Sie erstrecken sich auch auf den internationalen Spielverkehr, wenn internationale Wettbewerbsbestimmungen dies gebieten oder wenn dies wegen besonders verwerflicher Tatumstände im Urteil ausdrücklich angeordnet worden ist. 3. Für Geldstrafen, die gegen Einzelmitglieder und Spieler verhängt werden, kann der Verein des Bestraften von dem entscheidenden Rechtsorgan in Anspruch genommen werden. Eine verhängte Geldstrafe ist vom Spieler zu zahlen. 4. Für Geldstrafen, die gegen Einzelmitglieder und Spieler im Zusammenhang mit Spielen um den Länderpokal der Frauen und Herren verhängt werden, kann der Landesverband des Bestraften von dem entscheidenden Rechtsorgan in Anspruch genommen werden.
Zitat :
§ 8 Strafen gegen Spieler in einzelnen Fällen 1. Bei Bundesspielen gelten für Spieler unter anderem folgende Strafen: a) für unsportliches Verhalten Sperre bis zu sechs Monaten; falls kein Feldverweis zugrunde lag, kann anstatt einer Sperrstrafe oder Geldstrafe auf Verwarnung oder Verweis erkannt werden; b) für rohes Spiel gegen den Gegner Sperre von zwei Wochen bis zu sechs Monaten; roh spielt, wer rücksichtslos im Kampf um den Ball den Gegner verletzt oder gefährdet; c) für Tätlichkeiten gegen Gegner oder Zuschauer Sperre von sechs Wochen bis zu sechs Monaten; wenn gegen den Spieler oder den sonst Betroffenen unmittelbar vor seinem Vergehen eine sportwidrige Handlung begangen worden ist oder in einem leichteren Fall der Tätlichkeit Sperre von mindestens drei Wochen; bei Vorliegen beider Milderungsgründe Sperre von mindestens zwei Wochen; d) für Tätlichkeiten gegen Schiedsrichter oder -Assistenten Sperre von sechs Monaten bis zu zwei Jahren, in leichteren Fällen Sperre von mindestens acht Wochen; e) für Beleidigung oder Bedrohung des Schiedsrichters oder der -Assistenten während des Spiels Sperre von zwei Wochen bis zu drei Monaten, in leichteren Fällen Sperre von mindestens einer Woche; f) für Nichtbefolgung der Anordnungen des Schiedsrichters Sperre von einer Woche bis zu drei Monaten; g) für schuldhaftes Herbeiführen eines Spielabbruchs Sperre von vier Wochen bis zu sechs Monaten; h) für Spielen ohne Spiel- oder Einsatzberechtigung Sperre von vier Wochen, in leichteren Fällen Sperre von mindestens einer Woche; 11 i) für Spielen ohne besondere Genehmigung für Vereine oder Kapitalgesellschaften, die nicht Mitglied in einem Verband sind, Sperre von einer Woche bis zu drei Monaten; j) für aktive oder passive Bestechung Sperre von drei Monaten bis zu zwei Jahren. 2. In den Fällen der Nr.1 c), d), g), h), i) und j) ist der Versuch strafbar. Die Strafe kann gemildert werden. 3. Bei Dopingvergehen gelten die in den §§ 6, 8a, 8b, 8c, 8d, 8f, 8g festgelegten Rechtsfolgen und Strafen und Nummern 4. bis 6. dieser Vorschrift. 4. In allen Fällen der Nrn.1. bis 3. kann neben Sperrstrafen auch auf Geldstrafen erkannt werden. 5. Anstelle der in Nrn.1. bis 3. genannten Strafen kann auch auf Sperre für eine bestimmte Anzahl von Kalendertagen oder von Pflichtspielen erkannt werden. In letzterem Fall kann daneben für eine festzulegende Zeitdauer auch eine Sperre für andere Spiele ausgesprochen werden. Eine Strafandrohung von einer Woche entspricht einer Sperre für ein Pflichtspiel. Pflichtspiele sind Spiele des Wettbewerbs, in dem die Tat begangen worden ist. Bei schwerwiegenden Sportverfehlungen ist die Sperre für Pflichtspiele in allen Wettbewerben des DFB und seiner Mitgliedsverbände und für Freundschaftsspiele auszusprechen. Noch nicht verbüßte Sperren für Vereinspokalspiele des Deutschen Fußball-Bundes auf DFB-Ebene verfallen nach Ablauf der übernächsten Spielzeit. Bei Feldverweisen in Freundschaftsspielen kann, wenn kein schwerwiegender Fall vorliegt, die Sperre für eine bestimmte Zahl von Freundschaftsspielen ausgesprochen werden. 6. In schweren Fällen kann neben der Sperre auch die Lizenz entzogen oder eine Sperre auf Dauer ausgesprochen werden. 7. Für Sportvergehen im Amateur-Länderpokal und im internationalen Spielverkehr kann eine Sperrstrafe nach Nr.1. auf den jeweiligen Spielverkehr beschränkt werden. 8. Eine Ahndung ist auch dann möglich, wenn der Schiedsrichter einen Fall krass sportwidrigen Verhaltens eines Spielers nicht wahrgenommen und damit keine positive oder negative Tatsachenentscheidung darüber getroffen hat.
Ab jetzt starten die Meisterfeierlichkeiten für echte Borussen, also
Gebt Gas, wo immer ihr könnnt!!!!
Dickel Verbandsligist
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Thema: Re: Frage? Fr 04 Mai 2012, 20:49
Lol Arnd... Stimmt,Gamed ist wirklich unwichtig und die Lutscher dort haben eh kein Plan von Regeln und vom Fussball ja sowieso schon mal gar nicht...Regeln Ich glaube die Regel hat bei Gamed wenn überhaupt nur Miumi einmal im Monat (ist doch eh keine Frau ) In dem Experten Forum bei Gamed,wissen die doch bestimmt eine Antwort auf Kleenes Frage
So,jetzt weiter Nobby hören
Gruß,
euer Klaus 69
Kleene Ehrenmitglied
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Thema: Re: Frage? Do 24 Mai 2012, 01:01
Lol, danke für die Antworten !
Hat sich bei Gamed wohl immer noch nichts geändert ............